Snack Support GmbH & Co. KG
Am Schwimmbad 5
67722 Winnweiler
Telefon: 06302-981978-0
Telefax: 06302-981978-22
E-Mail: kontakt@snacksupport.de
Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Kaiserslautern
Registernummer: HRA 30603
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 183973503
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Produktbroschüre, Fotos + Texte: © 2024 ANTARES Werbeagentur GmbH, Kaiserslautern
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen: http://ec.europa.eu/odr
Die Snack Support GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Snack Support
GmbH & Co. KG – Winnweiler
Geschäftsführerin: Karin Becker-Halm
Sitz der Gesellschaft: Am Schwimmbad 5, 67722 Winnweiler
Registergericht: Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30184
UID: DE 183973503
1. Auftragserteilung
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachfolgend abgedruckten Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Spätestens mit der Annahme unserer Erzeugnisse erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Lieferbedingungen an. Will er dies nicht, hat er unverzüglich und ausdrücklich zu widersprechen. Formularmäßiger Widerspruch genügt nicht. Bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag trifft den Käufer die Beweislast, dass die in Rechnung gestellten Mengen, Preise und Qualität von seiner Bestellung abweichen. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk und schließen Fracht, Verzollung, Mehrwertsteuer und andere Abgaben nicht ein.
2. Lieferung
Der Versand erfolgt auch bei vereinbarter Übernahme der Frachtkosten durch uns – auf Gefahr des Käufers. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt, wenn wir ohne unser Verschulden nicht oder nur mit Verzögerung Ware geliefert bekommen. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine angemessene Nachfrist ungenützt verstrichen ist. Ersatzansprüche sind nur zulässig, wenn uns grobes Verschulden zur Last fällt. Die Erfüllung des Vertrages in Teilen ist zulässig. Für die Anerkennung einer Gewichtsdifferenz ist Voraussetzung, dass im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente – Kontrollschein – zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen ausgehändigt werden. Abnahme und Zahlungsverzug
Wird eine gekaufte Ware nicht fristgerecht abgenommen, von dem Käufer im Einvernehmen mit uns zurückgegeben oder nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, so sind wir berechtigt, diese Ware ohne weitere Fristsetzung eigenhändig zu verwerten. Einen sich etwa ergebenden Mindererlös hat der erste Käufer uns zu ersetzen, zuzüglich etwa entstehender Kosten.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller vergangenen oder zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Veräußerung der Ware ist dem Kunden nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet (also nicht z. B. Sicherungsübereignung) und nur solange er sich nicht mit seinen Vertragspflichten in Verzug befindet. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde hiermit unwiderruflich die ihm aus der Veräußerung, Be- oder Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen sowie einen Anspruch auf Herausgabe und vorbehaltenen Eigentums schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Abgetreten werden ferner Versicherungsansprüche aus Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware, die mit nicht von uns gelieferter Ware verarbeitet oder verbunden worden ist, wird die Forderung des Abnehmers an uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch unseren Abnehmer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Abnehmer veräußert wird. Bei Verarbeitung, Verbindung und Einbau mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Abnehmer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Wir gelten als Hersteller nach § 950 BGB. Für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle des Verzugs oder bei Vorliegen der Voraussetzungen und vorzeitiger Fälligkeit sind wir berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen zu widerrufen und deren Abtretung offenzulegen. Wir verpflichten uns, die vorstehend bezeichneten Sicherungen – nach unserer Wahl – freizugeben, wenn der Wert die zu sichernde Forderung nachhaltig um 10 % übersteigt. Die Zurücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung der Ware rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen haben in der in Rechnung gestellten Währung zu erfolgen. Zinsen werden vom Fälligkeitstage der Rechnung ab in Höhe von 1 % pro Monat berechnet.
Andere Vereinbarungen zu den Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform.
5. Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich und vor einer evtl. Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Die Untersuchungs- und Rügepflicht gilt auch dann, wenn die Ware unmittelbar einem Drittabnehmer übersandt wird. Wird nicht rechtzeitig gerügt, stellt dies eine Genehmigung der Lieferung als vertragsmäßige Erfüllung dar und schließt Gewährleistungsansprüche aus. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Beweise für die Mängel zu sichern und uns Gelegenheit zur Überprüfung zu geben. Bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Transport besteht keine Gewährleistung. Bei begründeten Rügen und Beanstandungen hat der Kunde lediglich Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Sollten wir trotz angemessener Fristsetzung diesem Anspruch nicht nachkommen, so hat der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche das Recht zur Herabsetzung des Preises oder nach seiner Wahl zur Rückgängigmachung des Vertrages. Weitere Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden – auch solche aus unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung – sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden sei von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
6. Kontrolle
Die bei einer Lebensmittelkontrolle hinterlassenen amtlich versiegelten Gegenproben sind uns zur Verfügung zu stellen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde hat ein Aufrechnungsrecht nur dann, wenn die Gegenansprüche an uns sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel- und Schecksachen – ist Kaiserslautern. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.